Konversion statt Schließung: Hilf den Kollegen dabei, ihre Fabrik in öffentliche und genossenschaftliche Hand zu überführen, um zukünftig Lastenräder und Photovoltaikmodule zu produzieren. 

Schon seit 2 Jahren wehren sich die Kollegen in Florenz gegen die Schließung des ehemaligen Achswerks und die plötzliche Kündigung der 422 Beschäftigten. Jetzt kommt es darauf an, dass wir ihnen helfen, die Konversion zu vollenden und die Industriearbeitsplätze zu retten!

Nachdem alle Beschäftigten des damaligen GKN-Werks im Juni 2021 übers Wochenende gekündigt wurden, haben sich etwa 350 der Ar­bei­te­r*in­nen zusammengeschlossen und eine „unbefristete Betriebsversammlung“ organisiert – eine legale Form der Werksbesetzung, die immernoch ununterbrochen läuft.

Seitdem haben die Kollegen zwei mal vor Gericht gegen die Kündigung gewonnen und sich mit der italienischen Klimabewegung zusammengeschlossen. Gemeinsam haben sie einen Zukunftsplan für das Werk und die Arbeitsplätze entwickelt: Statt Autoteile wollen sie Lastenräder, Photovoltaikmodule und später auch Batterien produzieren. 

Dafür erhalten sie immer mehr Unterstützung aus der Breite der Gesellschaft: Bei der größten Demonstration in Florenz kamen rund 35.000 Unterstützer*innen zusammen: Kirchenvertreter*innen, Gewerkschaften, Klimabewegung, lokale Bürger*innen und viele mehr waren dabei.

Jetzt kommt es darauf an, dass sie als Genossenschaft genug Unterstützung und Finanzen gesammelt bekommen, um die Fabrik kaufen und ihre Pläne der ökologisch fortschrittlichen Produktion mit genossenschaftlicher Entscheidungsstruktur verwirklichen und ihre Arbeitsplätze erhalten zu können.

 

Damit unterstützt Du die Beschäftigten vor Ort!

So kannst Du Teil des Kampfes werden und die Kollegen unterstützen

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100x10.000: Werde Mitglied bei der Genossenschaft exGKN for Future

Bürger*innen, Vereine, Arbeitnehmer*innen und solidarische Gruppen können bis Juni 2024 Genossenschaftsmitglieder werden und damit an Versammlungen teilnehmen, Einfluss auf den Reindustrialisierungsprozess ausüben und gemeinsam an einem einzigartigen Experiment teilnehmen. Dafür musst Du nur einen Genossenschaftsanteil kaufen.

Das Ziel: 1 Millionen Euro an Genossenschaftsanteilen verkaufen, um den Wiederaufbau von Arbeitsplätzen, eine sozial integrierte Fabrik mit
ökologisch fortschrittlicher Produktion und genossenschaftlicher
Entscheidungsstruktur
zu ermöglichen.


Das geht nur, wenn viele Personen mitmachen – die Kollegen brauchen Dich!

Fragen und Antworten zur Genossenschaftsmitgliedschaft

Die Stückelung beträgt 100,00 €, um denjenigen, die an der Genossenschaft teilnehmen wollen, aber keine 500,00 € investieren können, dazu die Möglichkeit zu geben. Diese Personen können eine Gruppe bilden und einen gemeinsamen Anteil erhalten für den sie einen Vertreter benennen und als Anteilseigner eintragen lassen.
Beispiel: Wir sind 5 Freunde, jeder von uns investiert 100 € und wir zeichnen gemeinsam einen Anteil von 500 €. Einer von uns beantragt die Mitgliedschaft in der Genossenschaft und erhält eine Stimme in den Versammlungen sowie die jährliche Gewinnrendite. Anschließend werden wir diese Rendite teilen, wie es gute Freunde tun.

Grundsätzlich gilt:

Um die Spekulation mit Genossenschaftsanteilen zu unterbinden ist die maximal auszahlbare Rendite für diese Art von Genossenschaft in Italien an die durchschnittliche Rendite von Postsparanleihen mit einer Laufzeit von 3 Jahren gekoppelt.

Im Fall von GFF gilt:

Die finanziell Beteiligten Mitglieder erhalten jedes Jahr, in dem Gewinn erzielt wird, eine maximale relative Vergütung in Höhe der durchschnittlichen Rendite von Postsparanleihen mit einer Laufzeit von 3 Jahren, zuzüglich einer von der Genossenschaft festgelegten zusätzlichen Vergütung von 0,25 % über diesem Durchschnitt.

Darüber hinaus fällt jedes Jahr eine fixe Rendite von 0,25% an, unabhängig davon, ob die GFF einen Gewinn erzielt. Diese wird allerdings nur – dann in kumulierter Form – ausgezahlt, sobald Gewinn erzielt wird. Heißt: In dem Geschäftsjahr, in dem ein Gewinn erzielt wird, erhält der/die Genoss:in die im Vorjahr angefallene feste Rendite plus 0,25% der festen Rendite des abgelaufenen Jahres plus die durchschnittlichen Rendite von Postsparanleihen (z.B. 3%) plus weitere 0,25% („Zusatzbetrag der von GFF festgelegt ist“).

BEISPIEL für die maximale Vergütung:

  • 500€ Nennwert meines Anteils
  • Jahr 00 kein Gewinn = 0,25% fest = 1.25€ (bleibt in der Kasse der Genossenschaft)
  • Jahr 01 Gewinn erzielt = 0,25% fest = 1,25€ +
    • durchschnittliche BFP-Rate 3% = 15,00€ +
    • Zusatz der von GFF festgelegt wird (bis max. 2%); aktuell 0,25% = 1,25€ +
    • aufgelaufener Ertrag für das Jahr 00= 1,25€ = 
  • GESAMTBETRAG, der mir gutgeschrieben wird = 18,75€
Die Stückelung beträgt 100,00 €, um denjenigen, die an der Genossenschaft teilnehmen wollen, aber keine 500,00 € investieren können, dazu die Möglichkeit zu geben. Diese Personen können eine Gruppe bilden und einen gemeinsamen Anteil erhalten für den sie eine*n Vertreter*in benennen und als Anteilseigner eintragen lassen.
Beispiel: Wir sind 5 Freunde, jeder von uns investiert 100 € und wir zeichnen gemeinsam einen Anteil von 500 €. Eine*r von uns beantragt die Mitgliedschaft in der Genossenschaft und erhält eine Stimme in den Versammlungen sowie die jährliche Gewinnrendite. Anschließend werden wir diese Rendite teilen.

Die ordentliche Mitgliedschaft in der Genossenschaft beginnt, sobald die/der Bewerber:in das Geld für den von ihr/ihm gezeichneten Anteil eingezahlt hat. Zu diesem Zeitpunkt wird er in das Register der Genossenschaft eingetragen und kann an den Versammlungen teilnehmen.

Dafür wird es eine Möglichkeit geben. In Kürze folgen hier mehr Informationen.

Wenn der Verwaltungsrat den Zulassungsbeschluss gefasst und der Antragsteller den Zulassungsbescheid erhalten hat, erhält er mit diesem Bescheid auch Anweisungen für die Einzahlung, die bei Beträgen bis zu 5.000,00 € innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Bescheids erfolgen muss; für den darüber hinausgehenden Betrag hat er eine zusätzliche Frist von einem Monat.

Wenn das Projekt nicht startet, wird Ihr Geld gar nicht erst eingezogen. Sie werden darüber innerhalb des Monats nach Ablauf der Antragsfrist für die Mitgliedschaft, d. h. im Juli 2024, förmlich benachrichtigt. Wenn das Projekt wirtschaftlich scheitert, können Sie nicht mehr Geld verlieren als Sie eingezahlt haben. Die finanziell beteiligten Genossenschaftsmitglieder sind im Falle einer Liquidation vorrangig auszuzahlen, d.h. vor anderen Gläubigern.

Die Zulassungsanträge müssen bis zum 30.06.2024 per Einschreiben mit Rückschein oder unterschrieben und gescannt per E-Mail an die GFF gesendet werden. Der Vorstand antwortet bis zum Ende des Folgemonats, d.h. bis spätestens zum 31.07.2024. Vorher wird kein Geld eingezogen.

Der eingetragene Sitz befindet sich in Pontedera beim Buchhalter. Wenn die Geschäftstätigkeit aufgenommen wird, wird das operative Büro in Campi Bisenzio eröffnet.

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